Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.berliner-ensemble.de.

 

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Theaterkasse

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Der Vorverkauf für alle Vorstellungen bis Spielzeitende am 20. Juli läuft! Der reguläre Vorverkauf für September startet am 3. Juli. Unsere Theaterkasse hat montags bis samstags von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Sie geöffnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 28. März 2025 erstellt. 
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 18. Juni 2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde erbracht durch einen Selbsttest mit Unterstützung der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit; Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability


Wie barrierefrei ist das Angebot?


Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?


Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


Unvereinbarkeit mit BITV 2.0


Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:


1.    Barriere: Nicht hierarchische Überschriftenstruktur

a)    Beschreibung
Die Überschriftenstruktur in den Ebenen h1 bis h4 ist nicht hierarchisch aufgebaut.
b)    Maßnahmen 
Anpassungen im Seitenaufbau durch Programmierung.
c)    Zeitplan 
Behebung in 2025.


2.    Barriere: Links werden nicht mit zwei Merkmalen dargestellt. 

a)    Maßnahmen 
Anpassung durch Programmierung der Website.
b)    Zeitplan 
Behebung in 2026.


3.    Barriere: Nicht alle Videos können manuell gestoppt werden. 

a)    Maßnahmen
Es muss eine ganzheitliche Umprogrammierung stattfinden
b)    Behebung
langfristige Umstrukturierung

 

4.    Barriere: Es können keine Absätze durch Sprunganker übersprungen werden. 

a) Maßnahmen
   Behebung durch Programmierung. 
b) Behebung
    langfristige Umstrukturierung


5.    Barriere: Es sind nicht übersetzte Teile im Webauftritt vorhanden.

a) Maßnahmen
   Stringente Übersetzungen einbinden.
b) Behebung in 2025. 


6.    Barriere: Die auf der Webseite eingebundenen PDFs sind nicht barrierefrei. 

a) Maßnahme: 
Die Dokumente werden dem PAC-Test unterzogen. 
b) Behebung in 2025.


7.    Barriere: Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlt.

a) Maßnahmen 
Die Erklärung wird in Leichter Sprache erstellt. Es werden Beratungen zur Gebärdensprache eingeholt.
b) Behebung in voraussichtlich 2026.

 


Feedbackmechanismus/Barrieren melden


Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle: 
E-Mail: kommunikation@berliner-ensemble.de
Telefon: +49 (0)30/284-08-107

 


Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)


Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
 

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit
/aufgaben/durchsetzungsverfahren/durchsetzungsverfahren-1305830.php