Ihr jährlicher Beitrag
120 Euro Einzelmitgliedschaft*
200 Euro zu zweit
230 Euro Familienmitgliedschaft - Eine Familienmitgliedschaft kann maximal drei Stimmen umfassen, Kinder unter 18 Jahren sind nicht stimmberechtigt
30 Euro für alle bis 33**
* Ordentliche Mitglieder, die Bürgergeld oder Leistungen der Grundsicherung beziehen, können auf Antrag einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro zahlen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
** 33-35-Jährige, die seit mindestens einem Jahr Mitglied sind, können in die Junge-Freund:innen PLUS-Mitgliedschaft wechseln (70€/Jahr).
Geschenkoption
Unsere Mitgliedschaften lassen sich auch verschenken – schenken Sie Theaterfreude und besondere Erlebnisse mit einer Freundeskreis-Mitgliedschaft.
Ihre Vorteile
- Exklusives Kartenvorkaufsrecht – sichern Sie sich Ihre Tickets bereits einen Tag vor dem öffentlichen Vorverkauf – inklusive Premieren
- Einladungen zu Probenbesuchen, Stückeinführungen, Hintergrundgesprächen und Backstage-Touren
- Teilnahme an der jährlichen Spielzeit-Matinee mit Intendant Oliver Reese
- Mitbestimmen beim Helene Weigel Theaterpreis – reichen Sie Nominierungsvorschläge für den Hauptpreis ein
- Einladungen zu ausgewählten Gastspielreisen des Berliner Ensemble – in der Regel einmal pro Spielzeit; Anreise und Unterkunft erfolgen selbstständig
- Gast spielen – auch mal jenseits vom Schiffbauerdamm. Wir besuchen gemeinsam Produktionen anderer Berliner Häuser
- Austausch im Netzwerk von anderen Theaterbegeisterten
- Monatlicher Newsletter mit allen Aktivitäten und Veranstaltungen des Freundeskreises
- Ihr Mitgliedsbeitrag und weitere Zuwendungen sind als Spenden steuerlich abzugsfähig
Als Mitglied des Freundeskreises sind Sie Teil des Berliner Ensembles. Mit Ihrer Förderung ermöglichen Sie unserem renommierten Theater, seine künstlerische Vielfalt zu erhalten und gesellschaftliche Fragen auf höchstem künstlerischem Niveau zu verhandeln – jetzt und in Zukunft.
Jetzt anmeldenVereinfachter Zuwendungsnachweis
Der Freundeskreis des Berliner Ensemble ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. Ihre Beiträge und weiteren Zuwendungen können steuerlich als Spenden geltend gemacht werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung aus. Für Zuwendungen bis 300 € genügt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zusammen mit einem entsprechenden Beleg (z. B. Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug).
Vereinfachter Zuwendungsnachweis zum Download