Aufklären über Verschwörungsideologien

Die Inszenierung "Sturm auf Berlin" der WORX-Regisseurin Marie Schwesinger, die sich mit dem Frankfurter Reichsbürger-Prozess auseinandersetzt, zum Anlass nehmend, hat das Berliner Ensemble verschiedene Expert:innen zu Gesprächsformaten eingeladen, um über rechtes Verschwörungsdenken aufzuklären. Wir haben Ihnen hier die Gespräche zusammengefasst. 

Mira Wellhausen | 02.06.26
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Am 7. Mai 2026 feierte das dokumentarische Theaterstück “Sturm auf Berlin” in der Regie von Marie Schwesinger im Rahmen des WORX-Nachwuchsprogramms Premiere. Grundlage der Inszenierung sind Schwesingers umfangreiche Recherchen rund um den Strafprozess gegen die sogenannte Gruppe Reuß. Seit Mai 2024 begleitet Schwesinger das Gerichtsverfahren gegen 25 Angeklagte der Gruppe Reuß an drei Standorten und verfolgte dabei etwa die Hälfte der bislang rund 130 Verhandlungstage. Aus mehr als 1000 Seiten Mitschriften und Protokollen entstand das dokumentarische Stück, das die Aussagen aus dem Gerichtssaal verdichtet und thematisch gebündelt darstellt. Schwesinger richtete ihr Augenmerk dabei bewusst auch auf den Bezug zu Berlin. Im Zentrum der Inszenierung steht insbesondere die Angeklagte Birgit Malsack-Winkemann, ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richterin am Landgericht Berlin.

In den Wochen nach der Premiere fanden mehrere Publikumsgespräche statt, die sich Reichsbürgerideologien, Verschwörungsdenken, dem Gerichtsprozess sowie den Reaktionen und Fragen des Publikums widmeten. Als Reichsbürger werden Personen oder Gruppen bezeichnet, die die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat anerkennen und stattdessen behaupten, das Deutsche Reich bestehe weiterhin fort. Viele Vertreter:*innen der Szene verbreiten verschwörungsideologische und demokratiefeindliche Vorstellungen. Besonders während der Corona-Pandemie radikalisierten sich Teile der Bewegung zunehmend und vernetzten sich über Plattformen wie Telegram.  

Hier knüpft das erste Gesprächsformat "ZEIT-Recherchen: Staatsstreich von rechts?" an, in dem Caterina Lobenstein, Christian Fuchs und Oliver Nachtwey sich über die Reichsbürgerbewegung austauschten und erzählten, wie Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Milieus durch gemeinsame Verschwörungserzählungen zusammenfanden. Thema war auch die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, der vorgeworfen wird, einen Umsturz der demokratischen Ordnung geplant zu haben. 

 

Ein weiteres Publikumsgespräch mit der Regisseurin und dem Ensemble beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, wie reale Angeklagte und rechtsextreme Ideologien auf der Bühne dargestellt werden können, ohne sie zu karikieren oder vorschnell zu verurteilen. Das Ensemble hatte während der Probenzeit die Möglichkeit, einen Verhandlungstag am Oberlandesgericht Frankfurt zu besuchen und berichtete dem Publikum von den Eindrücken vor Ort. Eine Schauspielerin beschrieb ihr Gefühl der kaum auflösbaren Spannung zwischen der Gefährlichkeit und der gleichzeitigen Absurdität vieler Aussagen der Gruppe. Gerade während des Prozessbesuchs sei diese Diskrepanz besonders deutlich geworden. Die Verhandlung wirkte trocken und sachlich, Begriffe wie "DUMBs" oder "Deep State" wurden mit irritierender Natürlichkeit verhandelt. 

Da der Prozess gegen die Gruppe Reuß als besonders komplex gilt, lud das Berliner Ensemble am 19. Mai 2026 zu einem weiteren Publikumsgespräch mit dem Juristen Sven Kersten ein, der seit 2024 Richter am Landgericht Berlin in der Wirtschaftsstrafkammer ist. 
Kersten erklärte, dass es sich um einen außergewöhnlich großen Staatsschutzprozess handle. Solche Verfahren werden vor dem Oberlandesgericht geführt, wenn mutmaßliche Straftaten gegen die demokratische Ordnung oder die Sicherheit des Staates verhandelt werden. Bei dem Prozess gegen die Gruppe Reuß geht es um die Frage, ob konkrete Vorbereitungen für einen gewaltsamen Umsturz getroffen wurden. Sven Kersten erklärte dazu die sogenannte Vorfeldstrafbarkeit. Strafrechtlich relevant können demnach bereits Planung, Organisation und Vorbereitung sein, auch wenn eine Tat letztlich nicht ausgeführt wurde. 
Zudem betonte Kersten die Pflicht der Gerichte zur Neutralität. Auch scheinbar absurde Verschwörungserzählungen müssten sachlich geprüft werden, sofern sie Teil möglicher strafbarer Vorbereitungshandlungen seien. Im weiteren Verlauf diskutierten die Beteiligten die Spannung zwischen Kunstfreiheit, Unschuldsvermutung und gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei ging es auch um die Frage, wie mit extremistischen Inhalten sowohl im Gerichtssaal als auch auf der Bühne umgegangen werden kann.


Zum Abschluss sprach Sven Kersten erneut über den Ablauf realer Gerichtsverfahren und die juristische Perspektive auf die Inszenierung "Sturm auf Berlin". Er betonte, dass Prozesse in der Realität meist deutlich nüchterner und weniger dramatisch ablaufen als auf der Bühne dargestellt. Dennoch lobte er die Inszenierung als in gewisser Weise realitätsnah.

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