Fehlermeldung

Could not retrieve the oEmbed resource.

© Matthias Horn

Gott

von Ferdinand von Schirach
Bertolt-Brecht-Platz 1
10117 Berlin
Kontakt & Anfahrt

Theaterkasse

+49 30 284 08 155
theaterkasse@berliner-ensemble.de

Der reguläre Vorverkauf für alle Vorstellungen bis 2. Dezember 2024 sowie die Feiertage läuft. Unsere Theaterkasse hat montags bis samstags von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Sie geöffnet.

Aktuell keine Termine

Von April 2019 bis Februar 2020 diskutierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine seit Jahren schwelende, unerlöste Debatte – den ärztlich assistierten Suizid. War dieser jahrzehntelang straffrei, führte eine Gesetzesänderung 2015 zu einer Rechtslage, die mehr Unklarheit als Klarheit produzierte und Ärztinnen und Ärzte, die mehr als einmal Suizidassistenz leisten, kriminalisierte. Nun aber steht fest: Der dafür verantwortliche Paragraph 217 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig, denn: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren." (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht). Der Weg für die Legalisierung der Suizidassistenz ist frei, die ethische Debatte aber lang nicht beendet. Denn wie beweist man die Autonomie und Selbstbestimmtheit eines Suizidwunsches? Kann dieser nicht an die Grenzen der Glaubwürdigkeit und Beweisbarkeit stoßen, wenn ihn beispielsweise ein psychisch kranker Mensch äußert? Und lässt sich die Moral einer Gesellschaft so schnell umcodieren, so dass sie den Suizidwunsch eines gesunden Menschen akzeptieren kann? Ferdinand von Schirachs neues Stück "Gott" lässt im Setting einer fiktiven Sitzung des Deutschen Ethikrates die juristischen, ethischen und religiösen Argumente dieser höchst emotionalisierten Gesellschaftsdebatte in einen Dialog treten.  

Ferdinand von Schirach ist Jurist und Autor. Sein Erfolgsstück "Terror", das Oliver Reese 2015 am Schauspiel Frankfurt zur Uraufführung brachte, setzte das Publikum einem moralischen Grundsatzkonflikt im Zuge einer Flugzeugentführung aus und ließ es schließlich über den Ausgang dieses Konflikts selbst entscheiden. Die ARD verfilmte den Stoff prominent. Ferdinand von Schirach stellt sich mit seinem neuen Stück "Gott" erneut einer Grundsatzdebatte unserer Zeit. Das Berliner Ensemble wird die Uraufführung mit einer inhaltlich angebundenen Gesprächsreihe mit externen Expert*innen rahmen.

Die Uraufführung von "Gott" am 10.9.2020 fand zeitgleich auch am Düsseldorfer Schauspielhaus statt. Die Ergebnisse der finalen Abstimmung im Stück werden auf der Website www.gott.theater dokumentiert. 

 

Nach ausgewählten Vorstellungen fanden unter dem Titel "Der Tod ist groß" Publikumsgespräche mit wechselnden Expert*innen aus Medizin, Religion, Philosophie und Recht statt. Aufzeichnungen der Gespräche finden Sie auf "BE at home".

Zum Stück 

GOTT


Von Ferdinand von Schirach

 

Wie viel Freiheit halten wir aus? 


Freiheit ist eine Zumutung. Sie ist es im wahrsten Sinne des Wortes: Sie verhilft „zu Mut“. Ihr Versprechen ist tröstlich angesichts zahlreicher gefühlter und realer Unfreiheiten. Ihre abstrakte Größe und ihr universeller Wert weisen über uns  hinaus – und doch spüren wir sie, gerade wenn sie abwesend ist, ganz konkret in jedem Moment unserer Existenz. Sie ist ein  sicherer Marker für die Qualität und das Gelingen eines Lebens. Freiheit mutet uns Verantwortung für ihren Schutz und ihre Verteidigung zu und verlangt uns im selben Moment die Fähigkeit ab, die eigene Freiheit stets neu ins Verhältnis zur Freiheit des Anderen zu setzen. Die Freiheit des Einen ist eben nicht immer die Freiheit des Anderen. Freiheit ist multipel und höchstpersönlich – und gleichzeitig der unverzichtbare, Gleichheit stiftende Kit eines demokratischen Kollektivs. Sie ist der kleinste gemeinsame Nenner zwischen gleichzeitig Ungleichen. Freiheit kann sich in zwischenmenschlichen Beziehungen materialisieren und diese auf harte Proben stellen: Um frei zu sein, kann Person A auf die Hilfe von Person B angewiesen sein – auch wenn B an der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Freiheitsideals von A fundamental zweifelt. Und weil  Person B frei ist, kann sie nichts und niemand dazu zwingen, Person A beim Erreichen oder Verteidigen ihrer Freiheit zu helfen. Freiheit ist der  Gegenstand von schärfstem Disput und Dissens – und von größter Verbundenheit und Gemeinschaft. Freiheit ist eine Zumutung.
Freiheit ist in Deutschland seit dem 26. Februar 2020 um mindestens eine Bedeutungsdimension erweitert worden. Die  Entkriminalisierung der ärztlichen Suizidassistenz durch das Bundesverfassungsgericht definiert auf sehr radikale Weise neu, wie sich Freiheit und Selbstbestimmung in diesem Land ausgestalten und „leben“ lassen. Die richterliche Entscheidung, Paragraph 217 des Strafgesetzbuches, der die s.g. „geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ unter Strafe stellte, für nichtig zu erklären, markiert dabei den vorläufigen Endpunkt einer jahrzehntelangen Debatte. Mit seiner Entscheidung definiert das höchste deutsche Gericht nun auf sehr fundamentale Weise neu, in was für einem Land wir leben: In einem, in dem der höchste Ausdruck von Freiheit und Autonomie die Entscheidung beinhalten darf, der  eigenen Existenz ein Ende zu bereiten – und dafür auf die freiwillige Hilfe Dritter zurück zugreifen. Am radikalen Beispiel der Selbstvernichtung definiert Karlsruhe was menschliche Existenz im Sinne ihrer Entfaltung darf: Sie darf ihre Nicht-Entfaltung herbeiführen. Freiheit darf zur Vernichtung ihrer Voraussetzung genutzt werden – des Lebens. 
Die deutsche Debatte der ärztlichen Suizidbeihilfe ist komplex, etappenreich und hoch emotional. Doch was genau meint der ärztlich assistierte Suizid? Dieser ist die Form der Selbsttötung, die mit Hilfe eines Arztes oder einer Ärztin herbeigeführt wird. Sie wird in der Regel von schwer kranken Menschen, die keine Aussicht auf Heilung haben und großem Leid ausgesetzt sind, in Anspruch genommen. Die Ärztin bzw. der Sterbebegleiter stellt dem Sterbewilligen ein Tod bringendes Mittel zur Verfügung, das dieser selbst einnimmt. Die s.g. „Tatherrschaft“ liegt damit beim Sterbewilligen und nicht beim Arzt. Diese Form des Suizids war bis 2015 legal bzw. rechtlich nicht reguliert: Ärzte und Ärztinnen, die es mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, durften wiederholt Suizidassistenz leisten. Doch angesichts des stärker werdenden Einflusses von Sterbehilfevereinen, gegen die vermehrt der Vorwurf des unlauteren Gewinnstrebens erhoben wurde, sah sich der Gesetzgeber 2015 dazu genötigt, der Arbeit der Vereine einen Riegel vorzuschieben. Der Bundestag debattierte verschiedene Gesetzesentwürfe zur Regulierung der Suizidassistenz und entschied sich schließlich für den konservativsten: Paragraph 217. Dieser stellte die „geschäftsmäßige“ – also auf Wiederholung angelegte – Suizidassistenz unter Strafe. Ein Arzt, eine Ärztin   oder Verein, der mehr als einmal half, machte sich ab nun strafbar.
Paragraph 217 hatte zur Folge, dass es Schwerstkranke von nun an erheblich schwerer hatten, Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen. Sie waren auf die de facto Bereitschaft einzelner Ärzte und Ärztinnen angewiesen, geltendes Recht zu brechen. Natürlich gab und gibt es Alternativen zum ärztlich assistierten Suizid, so zum Beispiel die indirekte und passive Sterbehilfe, bei denen der Tod durch eine erhöhte Gabe von Morphium oder durch das Abstellen von Maschinen oder Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen herbeigeführt wird. Diese Formen der Sterbehilfe werden jedoch nicht allen Krankheitszuständen und Bedürfnissen gerecht. Der ärztlich assistierte Suizid ist die einzige Variante, bei der der Sterbewillige die Kontrolle über den genauen Zeitpunkt seines Todes hat und diesen wirklich selbst  herbeiführt. Und so zogen diverse Patientinnen und Patienten, Ärzte und Vereine vor das Bundesverfassungsgericht und reichten eine Sammelklage gegen Paragraph 217 ein. Es folgte eine beispiellose Debatte des Verfassungsgerichts über das ethische und juristische Für und Wider der Suizidassistenz, die sich über ein Jahr zog und deren finale Entscheidung nicht nur die Suizidassistenz legalisierte, sondern eine noch viel grundsätzlichere Aussage über den Suizid im Allgemeinen traf – und darin liegt die Sprengkraft des Urteils.
Das Urteil argumentiert, dass das Recht auf selbstbestimmten Suizid nicht nur Schwerkranken zusteht, sondern dass es „zu jeder Phase menschlicher Existenz“ besteht und nicht auf „unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens-  und Krankheitsphasen“ beschränkt ist. Eine solche Radikalität haben nicht einmal die größten Befürworter der Suizidassistenz erwartet. Während diese nun jubeln, befürchten die Gegner Machtmissbrauch und sprechen von der Gefahr eines „Dammbruchs“: Sie halten es für möglich, dass nun der aktiven Sterbehilfe, bei der der Arzt dem Sterbewilligen direkt das Gift spritzt und die in den Niederlanden  legal ist, Tür und Tor geöffnet wurde. Die Suizidassistenz polarisiert in einem Land, welches das nationalsozialistische Erbe der Euthanasie und Eugenik trägt. Auch der Hinweis des Gerichts, dass selbst kerngesunde Menschen aufgrund ihrer Würde und Freiheit ein Anrecht auf selbstbestimmtes Sterben haben, strapaziert die Toleranz und den gesunden Menschenverstand vieler.
Die Pro- und Contra-Liste ist lang. Was zählt, ist das Urteil Karlsruhes, das die Selbstbestimmung als integralen Bestandsteil menschlicher Würde definiert und ihren Schutz zur obersten Priorität macht. Der Staat darf selbstbestimmte Suizide nicht verhindern, er darf nur prüfen, ob ein Suizidwunsch wirklich selbstbestimmt ist. Und gerade in der Selbstbestimmung liegt die Krux: Denn nicht jeder Suizidwunsch ist selbstbestimmt. Es gibt eine Fülle von Situationen, in denen Menschen Suizid begehen möchten aufgrund von äußeren Umständen und nicht aus einer existentiellen Krise oder wohlerwogenen Lebenssattheit heraus. Karlsruhe sagt ganz klar: Nicht-selbstbestimmte Suizide müssen verhindert und nicht befördert werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber nun die schwierige Aufgabe übermittelt, eine neue Gesetzgebung zu finden, die einerseits freiverantwortliche Suizide ermöglicht und nicht-freiverantwortliche  verhindert. Dies ist die parlamentarische Aufgabe der kommenden Monate, wenn nicht Jahre. 
Der Kern der Debatte also lautet: Was ist Selbstbestimmung? Wie stellen eine Ärztin, ein Sterbebegleiter oder ein Staat sie fest? Wie erkennt man die gut überlegte, gut begründete, gut gerechtfertigte Motivlage, sterben zu wollen – und wo liegen die feinen Unterschiede zur Fremdbestimmung? Ferdinand von Schirachs neues Stück stößt mitten hinein in diese Problemlage und fächert sie weit auf. Im  Kontext einer fiktiven Sitzung des Deutschen Ethikrates, der in der Vergangenheit schon mehrfach die Suizidassistenz debattierte, treffen Expertinnen und Experten des Rechts, der Theologie und der Medizin zusammen, um den Suizidwunsch der verwitweten, gesunden Frau Gärtner vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils auf seine Legitimation hin zu überprüfen. Frau  Gärtner, eine ältere Dame, die nach dem Tod ihres Mannes keinen Sinn mehr in ihrem Leben sieht, ist als Expertin ihres Suizidwunsches anwesend. Die öffentliche Sitzung mutiert schnell zur ethischen Nahkampfzone – und vergisst ihr Publikum nicht, das zum Schluss aufgefordert wird, Stellung zu beziehen. Soll Frau Gärtner das Medikament bekommen oder nicht? Wie viel Freiheit halten wir aus? 
Dieses Heft versammelt Texte, die der komplexen Debatte des ärztlich assistierten Suizids ein Kompass sein sollen. Ein literarischer Leitfaden sind Auszüge aus Wolfgang Herrndorfs Blog Arbeit und Struktur, den er nach der Diagnose  eines unheilbaren Hirntumors zu schreiben begann. Die restlichen Texte nehmen entweder direkt Bezug auf das Karlsruher Urteil oder auf die Debatte der letzten ca. 7 Jahre, in denen Paragraph 217 vorbereitet und verabschiedet  wurde. Sie sind Zeugnisse einer Debatte, die sich am Lebensende und Tod entzündet, aber eigentlich das Leben meint. Die Sterbehilfedebatte ist eine Stellvertreterdebatte: Wenn sie fragt „Was ist ein guter Tod?“, dann meint sie häufig eigentlich „Was ist ein gutes, sinnstiftendes Leben?“. Sie ist auch eine Debatte des Menschenbildes: Sie ringt um den Grad der Freiheit, der uns als Menschen definiert – und zumutbar ist.

Von Tobias Kluge

Einblicke: Interview zu "Gott"

Pressestimmen

"Schirach schafft es uns über dieses Thema, das uns wirklich alle angeht, in die Verantwortung zu nehmen und uns eine Haltung abzuzwingen. Dass er das Theater als Verhandlungsort ethischer Fragen sieht und benutzt ist großartig."RBB Kultur

"Großes Theater."NZZ am Sonntag

"Ferdinand von Schirach ist der Meister des Diskurstheaters."Die Welt

"Die Erfahrungen von schwer erkrankten Covid-19-Patienten und deren Angehörigen sowie von Hinterbliebenen von Opfern machen die Kernfrage des Stücks so virulent wie nie: Wer bestimmt über das Sterben? Wer regelt, wer Sterbende auf ihrem letzten Weg überhaupt noch begleiten darf? Und wer entscheidet mit der Auswahl der Therapieform über Leben und Tod?"Tagesspiegel

"Ein besonderes Stück in besonderen Zeiten."ORF "Zeit im Bild"

"Schirachs Leistung ist fraglos, bedeutende Themen auf die Bühne zu bringen."Süddeutsche Zeitung

"Es ist ein Abend voller Denkanstöße."Berliner Morgenpost

"Und im Zentrum diese Frau, die sich ihren Tod nicht verbieten lassen will, herzzerreißend verkörpert von Josefin Platt."NZZ am Sonntag

"Gott" entsteht im Rahmen der Exzellenzreihe, gefördert durch die

Mit freundlicher Unterstützung von

Medienpartner

Mit freundlicher Unterstützung von